Sie sind UnternehmerIn und haben festangestellte Mitarbeiter, besitzen aber noch keine Versorgungsordnung? Oder Sie besitzen eine, sind sich jedoch unsicher, ob sie den aktuellen Vorschriften entspricht?
Dann sollten Sie sich schnellstmöglich darum kümmern!
Die Einführung der Versorgungsordnung wird zum 01.08.2022 für UnternehmerInnen zur Pflicht. Eine fehlende oder veraltete Versorgungsordnung hat ab diesem Datum hohe Bußgelder zur Folge.
Doch was ist eigentlich eine „Versorgungsordnung“?
Die Versorgungsordnung regelt die die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie begrenzen damit Ihre Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung und entlasten gleichzeitig mit einer einheitlichen Regelung Ihr Personal und die Lohnabteilung.
Unser Team ist auf die betriebliche Altersversorgung und Versorgungsordnungen spezialisiert. Gerne würden wir Sie beraten und eine Versorgungsordnung für Sie ausarbeiten. Dies ist für Sie kostenfrei.
Wir bieten Ihnen hierfür einen Online-Beratungstermin bei einem unserer Experten an. Buchen Sie jetzt gerne Ihren Wunschtermin unter dem Reiter „Beratungstermin vereinbaren“ und wählen Sie hierfür die Rubrik „Versorgungsordnung“. Alternativ klicken Sie auf folgenden Link:
https://www.l-s-finance.de/beratungstermin-vereinbaren/
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema auch telefonisch zu unseren Geschäftszeiten oder per E-Mail.
Riskieren Sie kein Bußgeld und besorgen Sie sich noch heute Ihre Versorgungsordnung!
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.